Auditierung

 

Im Rahmen der GVO (Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung) überprüft INTEA die Einhaltung von Service- und Qualitätsstandards in Händlerbetrieben und freien Werkstätten. Auftraggeber sind Automobilhersteller und Importeure, deren Ziel es ist, professionelles und kundenorientiertes Arbeiten in den Betrieben zu gewährleisten sowie Markenwerte am Standort sicherzustellen.

Folgende Projektschritte sind als Vorbereitung auf die Auditierung erforderlich:

 

  • Erarbeitung und Definition von Standards, ggf. Ergänzung und Veränderung bereits vorhandener Standards
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  • Abstimmung der Formulierung, damit die Fragen auditierfähig sind, d.h. mit einem eindeutigen "Ja" oder "Nein" beantwortet werden können
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  • Erstellung eines Auditbogens
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  • Einsatz des Auditbogens in einem Pilotbetrieb
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  • Auswertung der Pilotierung und Finalisierung des Auditbogens
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  • Durchführung eines Workshops mit allen Projektverantwortlichen zur Sicherstellung einer einheitlichen Bewertung und Vorgehensweise der Auditoren

 

 

Auf Wunsch terminieren wir die Audits sowie die Nachaudits und führen diese mit INTEA Beratern durch. Zur besseren Übersicht der Auditergebnisse empfehlen wir die Anwendung einer projektunterstützenden Datenbank.